Mietrecht
Das Mietrecht umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Bereiche. Angefangen mit der Vertragsgestaltung, der Vertragsbeendigung oder der Änderung/Anpassung von Verträgen (z.B. Mieterhöhung), weiter
über den kaufmännischen Bereich (z.B. Betriebskostenabrechnungen) bis hin zum eher technischen Bereich (z. B. Mängel der Mietsache). Weil eine Entscheidung und manchmal auch eine bloße
Nichtreaktion durchaus Auswirkungen für viele Jahre haben kann, lohnt sich oft auch die Prüfung und eine Auseinandersetzung, bei der es vordergründig nur um kleinere Beträge geht. Trotzdem ist
auch hier natürlich der Beratungsansatz zu besprechen, ob eine streitige Auseinandersetzung wirtschaftlich sinnvoll ist. Oft lassen sich Streitigkeiten aber bereits durch eine kluge
Vertragsgestaltung vermeiden.